Die Falkenmühle
Die Falkenmühle
Die Chronologie der Besitzverhältnisse und Müller
1789 die französische Revolution zog in das Land. Der Adel verlor
seine Macht und seine Besitztümer, es endete auch die Zeit der
Vögte des Wegelnburgerlandes. Krieg überzog wieder das Land,
die Mühle überstand jedoch diese schwierige Zeit unbeschädigt.
Als die Franzosen auch im annektierten linksrheinischen Gebiet die
Gewerbefreiheit eingeführten wird Privateigentum möglich, die Erbbeständereigenschaft oder
das Lehen wird aufgehoben.
1844 erschien, auf Vorladen, aus der Ortschaft Falkenmühle der Müller Weber Johann Heinrich zur
Liquidation und Declaration des Grundbesitzstandes in obiger Gemeinde, welche nach den
Bestimmungen des § 61 – 65 des Grundsteuergesetzes vom 15. August 1828 für die hiernach
bezeichneten Rubriken 1-4 einschließlich vollzogen wurden wie folgt:
Vortrag der Erwerbstitel und sonstigen Grundverhältnissen.
Laut Instrument des Notars Martin vom 21. Mai 1821 hat … Weber in einer Schenkung gegen ….
Bezahlung von 2.800 fl. in die Erbschaftssumme nachfolgende Stücke erhalten.
Plan 532 Wohnhaus, Mahlmühle mit Gebäude, 2 Mahlgänge und 1 Schälgang, 1 Ölmühle, ferner
Scheune mit Keller, Stall und Hofraum……..
Gezeichnet
Steuerliquiditations Spezial Commisar und der verpflichtete Aktuars Hoffmann zu Dahn
Am 26. Januar 1844
Damit war die Mühle zum ersten Mal offiziell in Privateigentum übergegangen.
1847 am 23. Januar verkaufte Johann Heinrich Weber sein Eigentum, die Mühle mit allen
dazugehörenden Gebäuden an Johannes Helbling für eine Summe von
zweitausendsiebenhundertdreißig Fl. Seit dieser Zeit befindet sich die Falkenmühle offiziell im
Besitz der Familie Helbling.
Der vorstehenden Version der Besitzverhältnisse folgt nun eine zweite, die wie folgt aussieht:
Friedrich Weber erkrankte und sicherte sich deswegen die Dienste des David Helbling. Er
verstarb im Jahre 1760 und hinterließ zwei Söhne Christoph und Ludwig.
1756 am 17. Februar stellte David Helbling den Antrag, eine Waffenschmiede, sowie eine Schleif-
und Mahlmühle in Bruchweiler errichten zu dürfen. Sein Antrag wurde ebenso abgelehnt wie die
Anträge des Hans Michael Bräuner, Sohn des Fischbacher Müllers Hans Friedrich Bräuner. In
Bruchweiler gab es damals etwa 40 Haushalte. Diese waren verpflichtet, ihr Korn in der
Dorfmühle von Dahn mahlen zu lassen. Wohl aus Angst, der Dahner Müller würde weniger
verdienen, wurden alle Anträge abgelehnt.
1763 David Helbling verkauft trotz dieser Absage seine Waffenschmiede in Schönau mit allem
Zubehör, für angeblich 120 000 Gulden, an das Hüttenwerk Schönau. In diesem Zusammenhang
stellt sich die Frage, warum gibt David Helbling seine gut gehende Waffenschmiede auf? Um
dann als Mühlknecht auf der Falkenmühle zu arbeiten? Bestimmt nicht, aber er hatte damit Geld
für den Kauf der Falkenmühle zur Verfügung.
1792 Christoph Weber ist auf dem Papier immer noch Besitzer der Mühle. Der Müller David Helbling
waltet jedoch auf der Mühle, wie auf seinem Eigentum. Die Rechnungen lauten noch auf
Christoph Weber, der ist aber schon lange ausgewandert, es stellt sich die Frage, woher hatte er
das Geld, um nach Amerika auszuwandern. Wahrscheinlich von David Helbling, der mit
Verträgen den Kauf der Mühle abgesichert hatte.
In diesem Zusammenhang ist noch erwähnenswert, dass um 1777 Phillipus Josephus Helbling,
Sohn des David Helbling, 1787 als temporärer Mühlbeständer zu Dahn genannt wird und nach
nicht bestätigten Angaben auch als Müller auf der Falkenmühle bis 1823 tätig war.
Über Ludwig Weber ist, ebenso wie über die 3 weiteren Geschwister nichts weiter bekannt.