Die Falkenmühle
Die Falkenmühle
Der Mühlenbann
Der sogenannte Mühlzwang (oder Mühlbann) kam in früheren
Jahrhunderten vielfach vor und bestand in der Festlegung, die Bewohner
eines bestimmten Bezirks zu zwingen, nur bei einer bestimmten Mühle
mahlen zu lassen. Private Mühlen waren in Dörfern, die „zu einer Mühle
gebannt“ waren, verboten. Wer gegen den Mühlbann verstieß, indem er
einen Müller bevorzugte, der es ihm vielleicht billiger und besser machte,
wurde mit Buße belegt. Vielfach durften die Bauern nicht einmal von Hand mahlen. Der Müller in solchen
Bannmühlen wurde vom Grundherrn als Pächter eingesetzt und stand damit in einem engen und
herausgehobenen Verhältnis zum Grundherrn. Die Bauern, die gezwungenermaßen bei ihm mahlen
lassen mussten, fanden ihn wohl schon deshalb ziemlich unsympathisch. Außerdem verdächtigten sie
ihn natürlich, beim Mehlauswiegen zu betrügen. Der Müller als Dieb und Mörder kommt in vielen
Sprichwörtern und Gedichten vor.
Durch den Mühlenbann wurde ein Wettbewerb zwischen den Mühlen verhindert und durch das dadurch
erhöhte Mahllohnniveau konnten zusätzliche Einnahmen für die Herrschaft erzielt werden, weiter gab es
auch keine Wirtschaftskämpfe zwischen den Mühlen. Viele der Mühlenpächter hatten nur wenig von so
erzwungenen hohen Gebühren, da auch ihre Pachtzahlungen an den herrschaftlichen Eigentümer
genauestens festgelegt waren.
Dieser Mühlenbann ist allerdings ab dem 18. Jahrhundert Schritt um Schritt beseitigt worden. Nun folgte
die Zeit, in der die Mahlverpflichtung für die Gemeinden aufgehoben wurde. Die Bevölkerung war nun frei
in ihrer Entscheidung und durfte sich ihre Mühle selbst auswählen. Dies hatte zur Folge, dass viele der
einst gebannten Mahlgäste sich den Mühlen zuwendeten, die eine bessere Mahlqualität lieferten.
Der Grundherr hatte natürlich auch großes Interesse daran, dass seine Dienstpflichtigen ihr Korn auch in
seiner Mühle gegen einen entsprechenden Mahllohn mahlen ließen. Das regelte der „Mühlbann“.